Psychotherapie – Mag. Bettina Klöpzig

Praxis für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Elternberatung bei Trennung & Scheidung

Elternberatung nach §95 vor einvernehmlicher Scheidung:

Mit der vorgeschriebene Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG vor einvernehmlicher Scheidung werden die  spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder in den Fokus gerückt.

Es werden die möglichen Sorgen und Nöte der Kinder resultierend aus der Scheidung besprochen sowie der Umgang mit familiären Situationen wie beispielsweise: Weihnachten, Geburtstage, Schul- oder Sportfeste.

Für die Ausstellung des Dokumentes für die Vorlage bei Gericht ist ein Lichtbildausweis nötig.

Trennung-Scheidung / Bundesministerium für Familien und Jugend


Doppelresidenz – Der STANDARD hat zu diesem Kinderbetreuungsmodel nach Scheidung der Eltern drei Psychotherapeutinnen befragt

 

 

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